| Unternehmen,
die das Factoring gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nr. 9 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben, sollten durch das Jahressteuergesetz
2009 zwar ähnliche gewerbesteuerliche Privilegien wie Kreditinstitute
erhalten, wurden im Gegenzug dafür aber der BaFin unterstellt.
Seit dem 25. Dezember 2008 gelten sie als Finanzdienstleistungsinstitute
im Sinne des KWG. Der Beitrag verfolgt das Ziel, einen kurzen
praxistauglichen Überblick über die dort statuierten
neuen Anforderungen zu geben. |